Förderprogramm - Klimaanpassung in sozialen EinrichtungenHohe Zuschüsse für Maßnahmen zur Minderung der klimatischen Belastung

Wir möchten Sie heute auf ein wichtiges Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufmerksam machen, das in Kürze starten wird und auch für Sie als Interessenten unserer Sonnenschutzprodukte von großer Bedeutung sein kann.

Zur Förderung

Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ hat in den Jahren 2020 bis 2023 soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger dabei unterstützt, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen und insgesamt 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.

Das BMUV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen auch nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird. Am 15. Mai startet das neue Förderfenster, für das man sich bereits registrieren kann.

Das Besondere an diesem Förderprogramm ist, dass es gezielt darauf abzielt, soziale Einrichtungen bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und gleichzeitig auch die Bedingungen für die Arbeit und Betreuung in diesen Einrichtungen zu verbessern. Hierbei geht es auch darum, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftige oder chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen, zu schützen.

Warum macht Bahama auf das Förderprogramm aufmerksam?

Als Hersteller von hochwertigen Sonnenschutzprodukten wie Sonnenschirmen und Sonnensegeln ist uns bei Bahama GmbH besonders wichtig, dass auch unsere Kunden von diesem Förderprogramm profitieren können. Denn unsere Produkte tragen nicht nur dazu bei, die Belastung durch die Hitze zu mildern, sondern auch den Aufenthalt im Freien angenehmer zu gestalten.

Wenn Sie sich also für unsere Sonnenschutzprodukte interessieren und eine soziale Einrichtung betreiben oder unterstützen, sollten Sie sich über das Förderprogramm informieren und gegebenenfalls eine Förderung beantragen. Sonnensegel und Sonnenschirme können jedoch nur als Teil von Maßnahmenpaketen gefördert werden, die wiederum auf einem Klimaanpassungskonzept beruhen müssen. Eine Förderung von Klimaanpassungskonzepten ist im Förderschwerpunkt 1 möglich.

Weitere Informationen zu dem Programm sowie zur Registrierung finden Sie auf der Website des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand unter https://www.z-u-g.org/anpaso/.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Blogbeitrag dazu beitragen konnten, Sie auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung einer Förderung.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Um für eine Förderung im Rahmen des Programms in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss eine soziale Einrichtung oder deren kommunaler oder sonstiger Träger sein, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände.
  • Die Investition muss in Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Einrichtung erfolgen, wie beispielsweise die Anschaffung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln zur Reduktion von Hitzebelastung.
  • Die Maßnahmen müssen dazu dienen, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und sich auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen und deren kommunale oder sonstige Träger, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände. Dazu gehören beispielsweise Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Auch Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können Anträge stellen.

Wie bekommt man die Förderung?

Die Antragstellung erfolgt online über das Portal „Antragstellung für das Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auf der Website der Zentralen Unterstützungsstelle Klimawandel (ZUS-Klima). Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Die Förderrichtlinie, können Sie sich ansehen unter https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/foerderrichtlinie_klimaanpassung_soziale_einrichtungen_2023_bf.pdf

Wir hoffen, Ihnen alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zur Verfügung gestellt zu haben und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Kontakt BMUV:

Zentrum Klima Anpassung (ZKA)
Tel +49 30 390 012 01
beratung@zentrum-klimaanpassung.de
Hotline Montag bis Freitag,
10.00 bis 15.00 Uhr

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